Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, den Vertragspartner:innen bekannt gegebenen AGB. Unsere Vertragspartner:innen stimmen zu, dass im Fall der Verwendung von AGB durch sie im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der Vertragspartner:innen unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungsverhandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen verwendet werden.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch die Vertragspartner:innen, als geschlossen.
Inventa Networks GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die Vertragspartner:innen nicht kreditwürdig sind.

3. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir die Vertragspartner:innen davon unverzüglich verständigen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unsere Vertragspartner:innen verpflichten sich im Übrigen zur Geheimhaltung des aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preise
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015 = 100. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Sämtliche Preisunterlagen dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

5. Zahlung
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Geldforderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund entsprechender Vereinbarung anerkannt.
Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung muss der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
Wir behalten uns vor, die Zahlung auf Rechnung nach einer negativen Bonitätsprüfung auszuschließen.

Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug der Vertragspartner:innen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges sind die Vertragspartner:innen gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag iHv € 40,- zu entrichten.
Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichten sich die Vertragspartner:innen darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstumsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des MBWA überschreiten, zu ersetzen.

Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welche Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.

Elektronische Rechnungslegung
Die Vertragspartner:innen erklären sich ausdrücklich mit der elektronischen Zusendung sämtlicher Rechnungen per E-Mail, welche die inventa Networks GmbH für die Leistungserbringung erstellt, einverstanden.

6. Lieferung
Transport - Gefahrtragung - Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistungen als auch die Gegenleistungen Millstätter Straße 8a, 9523 Villach-Landskron.
Die Kosten der Zustellung, Montage oder Aufstellung sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können auf Wunsch gegen gesonderte Be-zahlung erbracht werden.

Lieferbedingungen
Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes tragen unsere Vertragspartner:innen.
Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind gestattet, ebenso deren Teilfakturierung.
Liefermängel sind unverzüglich, jedoch längstens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntzugeben. Versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Vertragspartner:innen haben stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Warenrücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis zulässig. Rücksendungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erfolgen auf Gefahr und Rechnung der Vertragspartner:innen. Wir behalten uns die Annahme bzw. die Verrechnung von Bearbeitungsgebühren vor. Rücksendungen sind frei zu übermitteln. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Die Kosten der Sendung nach Reparatur bzw. Austausch retour zu Vertragspartner:innen werden nicht übernommen.
Höhere Gewalt berechtigt uns zum Vertragsrücktritt sowie späterer Lieferung. Schadenersatzansprüche hieraus sind unzulässig
Transportschäden sind von den Vertragspartner:innen sofort nach Empfang der Vertragsgegenstände beim Transportunternehmen zu beanstanden und uns zu melden.
Bei Warenübernahme ist vor Unterschrift auf dem Frachtschein zu überprüfen, ob die Anzahl der gelieferten Pakete richtig ist. Anderenfalls sind fehlende Pakete auf dem Frachtschein vom Frächter bestätigen zu lassen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Sind die Vertragspartner:innen mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

Annahmeverzug
Befinden sich die Vertragspartner:innen in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr von € 15,- pro Tag in Rechnung stellen) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.

Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen haben die Vertragspartner:innen zu akzeptieren, ohne dass ihnen ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Lieferung der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen inventa Networks GmbH als auch Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen der inventa Networks GmbH ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundener Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung der Vertragspartner:innen auf deren Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift der Vertragspartner:innen bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, die Vertragspartner:innen von dieser Abtretung zu verständigen.

8. Gewährleistung - Garantie
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen, das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Die Vertragspartner:innen haben stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Da inventa Networks GmbH ausschließlich im Business-to-Business Bereich tätig ist (daher keine Verbrauchergeschäfte abschließt), findet das KSchG keine Anwendung.

9. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

10. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, die:der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

12. Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartner:innen zu klagen.

13. Geheimhaltung
Die Vertragspartner:innen sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Lieferungen von inventa Networks GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von inventa Networks GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

14. Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese den gewerblichen Vertragspartner:innen allein zum einmaligen Wiederverkauf und den Endkund:innen zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. sie dürfen diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Diese Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung die Vertragspartner:innen bereits an dieser Stelle zusichern.

15. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen inventa Networks GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern inventa Networks GmbH der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um unabtretbare Ansprüche handelt, wird inventa Networks GmbH die Zustimmung erteilen, wenn die Vertragpartner:innen wesentliche Belange nachweisen, welche die Interessen von inventa Networks GmbH an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

16. Werbung
Die Vertragspartner:innen erklären ihre ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial der Firma inventa Networks GmbH per Post oder E-Mail.

17. Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragspartner:innen eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Version 1.1